Werte und Geborgenheit weitergeben
Nichts prägt unser Leben so sehr wie die Kindheit. Sie entscheidet wesentlich darüber, wie unser Leben später verläuft, wie wir Familie erleben und Werte wie Geborgenheit, Respekt, Toleranz, Gemeinschaft und Nächstenliebe weitergeben.
Laut einer repräsentativen Studie denkt immer noch fast dreiviertel der Bevölkerung in Deutschland, dass sie keine Regelung für ihren Erbfall benötigen, dies regele ja das Gesetz. Oft jedoch sind genau dies diejenigen Erbfälle, die mit viel Streit, Prozesskosten, hohen Erbschaftssteuern und Vermögensverlusten enden. Mit einem gültigen handschriftlichen oder notariellen Testament können Sie passend zu Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation Ihr Erbe weitergeben und Gutes tun. Wenn Sie die nph Kinderhilfe Lateinamerika über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, geht dies nur mit einer testamentarischen Regelung, einem Erbvertrag oder einer Schenkung auf den Todesfall.
Nach deutschem Recht können Menschen ab 16 Jahren und solange sie testierfähig sind, ein Testament errichten, ändern, ergänzen oder widerrufen. Damit es gültig ist, muss es entweder ganz von Hand ge- und unterschrieben sein und Datum und am besten auch Ort nennen. Alternativ kann es auch vom Notar verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Ein PC-Ausdruck mit Unterschrift ist ungültig. Das Testament sollte als solches erkennbar sein z.B. durch die Überschrift „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“. Vollständige Namensangaben, sowie Adressen der bedachten Personen und Organisationen helfen sehr bei der Umsetzung.
In Deutschland gibt es für Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner die Besonderheit, dass sie gemeinsam ein Testament errichten können. Dieses muss dann von einem Partner handschriftlich verfasst und von beiden eigenhändigt unterschieben sein. Oder ein Notar verfasst es für beide und beide unterschreiben es. Wenn Sie nach deutschem Recht vererben wollen, nennen Sie dies bitte ebenfalls in Ihrem Testament.
Da ein Testament festlegt, wer die Rechtsnachfolge des Erblassers antritt, muss es mindestens die vollständigen Namen des Erblassers und der Erben enthalten. Um mit einem Testament wirksam das Erbe zu verteilen, sollte es möglichst genau benennen, wer was oder welchen Anteil des Erbes erhalten soll.
Es lohnt sich, zu Lebzeiten auch über die gewünschte Bestattung nachzudenken und dies getrennt vom Testament zu regeln. Testamente werden in der Regel deutlich nach dem Todesfall eröffnet. Eine Bestattung muss aber innerhalb weniger Tage nach dem Tod erfolgen. Viele Bestattungsinstitute bieten hier ein „Vorsorge“-Paket an und können Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten vor Ort geben.
Passwörter und online-Zugangsdaten sollten ebenfalls nicht im Testament stehen, sondern getrennt und sicher verwahrt werden. Es lohnt sich hier z.B. über eine Regelung und Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht nachzudenken.
Der Notar muss sich von der Testierfähigkeit überzeugen, kennt die gesetzlichen Vorschriften, kann die Wünsche des Erblassers oder der Erblasserin in rechtlich gültige Sprache bringen. Er sorgt dafür, dass das unterschriebene Testament in die amtliche Verwahrung kommt und eine Mitteilung ans Zentrale Testamentsregister erfolgt. So ist sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin auch gefunden und eröffnet wird. Besonders, wenn es auch um Immobilien, um komplexere Familienverhältnisse, um die Regelung der Unternehmensnachfolge oder um vermutete Erbstreitigkeiten geht, ist ein notarielles Testament sinnvoll.
Soll das Erbe durch einen Erbvertrag geregelt werden, ist ein Notar erforderlich.
Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis für nph Kinderhilfe Lateinamerika ist eine gute Möglichkeit, die Zukunft von benachteiligten Kindern und Familien nachhaltig zu verbessern. Vererben oder vermachen können Sie z.B. Immobilien, Rechte, Geldanlagen, werthaltigen Schmuck oder Kunstgegenstände.
Als anerkannt gemeinnützige Organisation mit Sitz in Karlsruhe ist der nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. von der Schenkung- und Erbschaftsteuer ausgenommen. Vermächtnisse, Immobilien, Erbteile oder ein Alleinerbe kommen nach Abzug der Abwicklungskosten unserer Projektarbeit und somit den Kindern zugute.
Genau genommen gibt es nur einen Nachlass, der alles umfasst, was der Verstorbene hinterlässt. Dazu zählen Vermögen wie Geldanlagen, Konten, Immobilien, Grundstücke ebenso wie zum Todestag bestehende Schulden, Gegenstände wie Rechte, Schenkungen zu Lebzeiten, wenn sie keine zehn Jahre zurückliegen. Da inzwischen die meisten Werte in Papierform und auch digital existieren, umfasst der Nachlass viele digitale Daten wie etwa E-Mail-Kommunikation mit Versicherungen, Online-Banking, alle Online-Passwörter, Internetkäufe, digitale Verträge, Zugangsdaten in der Cloud, Posts, Fotos und Beiträge in Sozialen Medien und auf Plattformen, Streamingdienste, Cryptowährungen, Bezahldienste, Internetbestellungen, Rechte an Bildern, Nutzungsrechte bei Soft- u. Hardware, Smartphones oder Providern von Online-Diensten.
Schon zu Lebzeiten sichern wir unsere Kennwörter. Umso mehr ist es für die Erben wichtig, genau diese Passwörter zur Verfügung zu haben, um in der digitalen Welt ebenfalls den Nachlass abwickeln zu können.
Jeder Testierende kann eine Person oder Organisation als „Vollstrecker“ seines Testaments benennen. Ein Testamentsvollstrecker wickelt den gesamten Nachlass anstelle der Erben ab, sofern der Erblasser oder die Erblasserin nichts anderes bestimmt hat. Er ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich und bekommt in der Regel eine angemessene Gebühr aus dem Nachlass. Bei Patchwork-Familien, einer Unternehmensnachfolge, zu erwartenden Streitereien unter den Erben, bei sehr umfangreichen Nachlässen mit z.B. Vermögen im Ausland, oder bei der Absicherung eines Kindes mit erhöhtem Pflegebedarf ist die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Anstelle einer konkreten Person (Name und Anschrift) kann der Erblasser auch festlegen, dem Nachlassgericht die Wahl des Testamentsvollstreckers zu überlassen. Wichtig ist dann, im Testament klar festzuhalten, dass Testamentsvollstreckung erfolgen soll.
Damit ein Testament auch umgesetzt werden kann, muss es nach dem Tod des Erblassers gefunden werden. Die größte Sicherheit, dass ein Testament gefunden wird, bietet die amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr. Notare und Amtsgerichte melden das Vorhandensein des Testaments an das Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Wer ein Testament aus der Verwahrung herausnimmt, widerruft es. Wer ein Testament findet, ist verpflichtet, es beim zuständigen Amtsgericht abzugeben.