Obwohl sich viele Menschen nur ungern mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen, ist es wichtig und auch beruhigend, den eigenen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Bei dem Verfassen eines Testaments kann man jedoch nicht nur die eigene Familie und nahestehende Menschen berücksichtigen, sondern auch gemeinnützige Organisationen. Auf diese Weise kann man etwas Gutes hinterlassen – unabhängig von der Höhe des Nachlasses.
Es muss nicht immer eine Großspende sein: Die von nph in den Projektländern geförderten Kinder profitieren von jedem Beitrag. Bei einem Nachlass, der einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt, fällt außerdem keine Erbschaftssteuer an. Durch diese Steuerbefreiung können die Nachlässe vollständig für den guten Zweck eingesetzt werden.
Wichtig ist, dass ein Testament aus rechtlicher Sicht korrekt verfasst wurde. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der Homepage von nph unter nph-kinderhilfe.org/testament. Weitere Informationen zur Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ erteilt nph darüber hinaus gern auch auf persönliche Nachfrage.
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