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Erbe für die Kinder

In Ihrem Testament können Sie die nph Kinderhilfe als gesetzlichen Erben einsetzen. Die nph Kinderhilfe tritt so Ihre rechtliche Nachfolge an und verwaltet Ihren Nachlass.

Dies begreifen wir als besonderen Vertrauensbeweis, wissen aber gleichzeitig um die große Verantwortung. Denn mit der Erbschaft übernimmt die nph Kinderhilfe neben Ihrem Vermögen auch Ihre rechtlichen Verpflichtungen.

 

Vermächtnis für die Kinder

Ein Vermächtnis ist ein genau definierter Teil Ihres Vermögens. So können Sie z. B. eine bestimmte Geldsumme oder einen konkreten Vermögensgegenstand als Vermächtnis für die nph Kinderhilfe in Ihr Testament einsetzen.

Ihre gesetzlichen Erben sind dann verpflichtet, dieses Vermächtnis zugunsten der nph Kinderhilfe zu erfüllen. Anders als bei der Erbschft entsteht hier kein Verwaltungsaufwand für die nph Kinderhilfe und Ihre Hilfe kommt in vollem Umfang an.

 

Kindern Zukunft stiften

Eine eigene Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass langfristig für die Kinder einzusetzen. Indem Sie die nph-Projekte als Förderziele Ihrer Stiftungssatzung definieren, werden diese mit dem Ertrag der Stiftung langfristig gefördert. Gerne können Sie Ihre Stiftung in unsere Treuhänderschaft übergeben.

Statt einer eigenen Stiftung können Sie Ihr Vermögen auch als Zustiftung in die nph-Stiftung einbringen. Die nph stiftung fördert schwerpunktmäßig das Studium unserer jungen Erwachsenen.